Organisation
Patientenaufnahme
Aufgrund der Intensität meiner therapeutischen Arbeit sowie der Rahmenbedingungen der tiergestützten Therapie kann ich in meiner Praxis nur eine begrenzte Anzahl an Menschen gleichzeitig begleiten.
Um dennoch Unterstützung auch außerhalb eines festen Therapieplatzes zu ermöglichen, biete ich ergänzend Onlineangebote und Kurse an. Diese ersetzen keine Psychotherapie, können aber entlastend, stabilisierend oder überbrückend wirken.
Erstkontakt und Erstgespräch
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme per E-Mail.
In einem Erstgespräch lernen wir uns kennen und klären gemeinsam das Anliegen sowie mögliche weitere Schritte.
Das Erstgespräch findet mit Jugendlichen in der Regel persönlich statt. Bei Eltern kann dieses Gespräch auch telefonisch erfolgen.
Das Erstgespräch gilt zugleich als erste der probatorischen Sitzungen. Insgesamt dienen bis zu fünf probatorische Sitzungen dem gegenseitigen Kennenlernen, der diagnostischen Einordnung und der gemeinsamen Entscheidung, ob und in welchem Rahmen eine weitere therapeutische Zusammenarbeit sinnvoll ist.
Kosten und Kostenübernahme
Mein Angebot richtet sich überwiegend an privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen bei gegebener Indikation in der Regel die Kosten für die Behandlung bei einer staatlich approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit Eintragung im Arztregister im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie.
Der genaue Umfang der Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif und muss vor Beginn der Therapie eigenständig von Ihnen mit der jeweiligen Krankenversicherung geklärt werden.
Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte sowie Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOÄ/GOP).
Der gesetzlich geregelte Betrag für eine psychotherapeutische Sprechstunde sowie für eine Sitzung einer psychotherapeutischen Kurzzeittherapie beträgt nach GOÄ, Ziffer 812a, aktuell 134,06 Euro (50 Minuten,
2,3-facher Satz). Die Erhebung des psychischen Befundes kann im Rahmen einer Sitzung zusätzlich erforderlich sein und wird mit 33,52 Euro (2,3-facher Satz) berechnet.
Im Rahmen der Kombination von Verhaltenstherapie und tiergestützter Therapie sowie bei schwerwiegenden Fällen mit Komorbidität (z. B. Essstörung und Depression, Angststörung und Depression, Depression mit Suizidalität) rechne ich nach GOP mit dem 3,5-fachen Steigerungssatz ab.
Der gesetzlich geregelte Betrag für eine psychotherapeutische Sitzung nach GOÄ/GOP, Ziffer 870, von 50 Minuten Dauer beträgt dann 153,02 Euro.
Weitere Gründe für die Abrechnung des 3,5-fachen Steigerungssatzes nach den GOÄ-Ziffern 870 oder 861 können sein:
– erhöhter Zeitaufwand
– Sprachbarriere durch eine Fremdsprache
– besonders gravierend ausgeprägte Symptomatik (z. B. mangelnde Impulskontrolle, selbstverletzendes Verhalten,
Suizidalität)
– ausgeprägte Konzentrationsstörungen
– Mutismus
Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung, ob diese die oben genannten Kosten sowie gegebenenfalls den 3,5-fachen Steigerungssatz übernimmt. Sollte Ihre Krankenversicherung die Kosten nicht vollständig abdecken, sind Sie verpflichtet, den verbleibenden Betrag selbst zu begleichen.
Unterlagen und Antragsstellung
Im Rahmen der Antragsstellung bei Ihrer Krankenversicherung stelle ich Ihnen auf Wunsch meine Approbationsurkunde sowie meine Eintragung im Arztregister zur Verfügung und fertige einen Kostenvoranschlag an.
Nach über zehn Jahren Berufserfahrung distanziere ich mich ausdrücklich von der Erstellung langwieriger und zeitintensiver Gutachteranträge, da ich diese Zeit für die therapeutische Arbeit mit meinen Patientinnen und Patienten nutze.
Selbstzahler
Therapiesitzungen, Einzelcoachings sowie Beratungsstunden zu Themen wie Erziehung, Stressbewältigung, Burnout, Stimmungsschwankungen, Ängsten oder anderen individuellen Belastungen können auch selbst bezahlt werden.
Der Vorteil einer Selbstzahlung besteht darin, dass kein Eintrag bei einer Krankenkasse erfolgt und Anzahl sowie Dauer der Sitzungen individuell festgelegt werden können.
Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte sowie Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOÄ/GOP).
Der gesetzlich geregelte Betrag für eine psychotherapeutische Sitzung von 50 Minuten beträgt 134,06 Euro (GOÄ Ziffer 812a, 2,3-facher Satz). Zusatzleistungen wie die Erhebung des psychischen Befundes können mit 33,52 Euro berechnet werden.
Bei erhöhter Komplexität oder im Rahmen der Kombination mit tiergestützter Therapie erfolgt die Abrechnung mit dem 3,5-fachen Steigerungssatz gemäß GOÄ/GOP, Ziffer 870, in Höhe von 153,02 Euro.
Gesetzlich Versicherte
Mein Angebot richtet sich inzwischen in erster Linie an privat Versicherte und Selbstzahler, da die Erfahrung mit den gesetzlichen Krankenkassen zunehmend zeigt, dass diese die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis häufig nicht übernehmen.
Approbierte Psychotherapeuten dürfen nur dann direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, wenn sie über eine Kassenzulassung („Kassensitz“) verfügen. Die Anzahl dieser Kassensitze ist stark begrenzt, sodass es zu langen Wartezeiten auf einen freien Therapieplatz kommt. In vielen Fällen kann der gesetzliche Versorgungsauftrag dadurch nicht zeitnah erfüllt werden.
Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte
Kann Ihre Krankenkasse Ihnen trotz dringendem Bedarf keinen zeitnahen, wohnortnahen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten vermitteln, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Kostenübernahme in einer Privatpraxis.
Die rechtliche Grundlage bildet § 13 Absatz 3 SGB V. Demnach ist die Krankenkasse verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, wenn sie ihrer Versorgungspflicht nicht nachkommt.
Ein Urteil des Bundessozialgerichts besagt, dass Kinder und Jugendliche mit behandlungsbedürftigen Erkrankungen nicht länger als sechs Wochen auf einen Therapieplatz warten müssen (Az. 6 RKa 15/97).
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und sich für eine Behandlung in meiner Praxis interessieren, müssen Sie sich zunächst selbst bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit der Kostenübernahme informieren.
Die Antragstellung erfolgt eigenständig. Ich unterstütze Sie durch die Bereitstellung der notwendigen Unterlagen sowie durch einen Kostenvoranschlag, distanziere mich jedoch von monatelangen Widerspruchs- und Gutachterverfahren.
Wichtige Angaben für den Kontakt mit Ihrer Krankenkasse
– staatlich approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
– Eintragung im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und Baden-Württemberg
– Behandlung im staatlich anerkannten Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie
– keine Kassenzulassung
– Abrechnung nach GOÄ/GOP