Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte:

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen bei gegebener Indikation in der Regel problemlos die Kosten für die Behandlung bei einem approbierten Psychotherapeuten/ einer approbierten Psychotherapeutin. Den genauen Umfang der Kostenübernahme erfragen Sie am besten telefonisch bei Ihrer Krankenkasse oder der Beihilfestelle, da sich dieser nach Ihrem individuellen Tarif/Vertrag richtet. Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). 

 

 

Selbstzahler:

Sie können Therapiesitzungen, Einzel-Coachings sowie einzelne Beratungsstunden zu Erziehungsfragen oder zu Themen wie Stressbewältigung, Burn-Out, Stimmungsschwankungen, Ängsten oder anderen individuellen Problemen gerne auch selbst zahlen. Dies hat den Vorteil, dass kein Eintrag im System Ihrer Krankenkasse erfolgt und Sie selbst bestimmen können, wie viele Sitzungen Sie in Anspruch nehmen möchten.
Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).  Der gesetzlich geregelte Betrag für eine Sitzung von 50 Minuten Dauer beträgt zur Zeit 100,56 Euro.

 

 

Mein Angebot richtet sich (mittlerweile) in erster Linie an Privat Versicherte und Selbstzahler,
da die Erfahrung mit den gesetzlichen Krankenkassen leider zunehmend die ist,
dass diese die Kosten für die Therapie in einer Privatpraxis nicht übernehmen.
Im folgenden finden Sie einige wichtige erklärende Hinweise zur Situation mit den gesetzlichen Krankenkassen:
Das Problem zu weniger Kassensitze:
Approbierte Psychotherapeuten dürfen mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, wenn sie eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigungen bekommen. Diese Zulassung wird auch "Kassensitz" genannt.
Durch Kosteneinsparungsmaßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen ist die Anzahl der Kassensitze, die an approbierte Therapeuten vergeben werden, leider streng limitiert. Da aber viel mehr Menschen Bedarf nach einer psychotherapeutischen Behandlung haben, als es Therapeuten mit Kassenzulassungen/Kassensitzen gibt, entstehen hier für die Patienten lange Wartezeiten auf einen freien Psychotherapieplatz. Die Krankenkassen erfüllen an dieser Stelle nicht ihren Versorgungsauftrag. Man kann von einem Systemversagen sprechen, bei dem die Patienten ungerechtfertigterweise die Leidtragenden sind.
Die Lösung:
Die Lösung des Systemversagens könnte so einfach sein: die Freigabe weiterer Kassensitze durch die Kassenärztlichen Vereinigungen an approbierte Psychotherapeuten.  Solange dies nicht geschieht, tritt eine Art "Notlösung" in Kraft:
Die Notlösung,  das "Verfahren der Kostenerstattung" in einer Privatpraxis:
Ihre Krankenkasse hat die Aufgabe und die Pflicht, Ihnen und Ihrem Kind, bei dringendem Bedarf, zeitnah einen passenden und wohnortsnahen Therapeuten zu vermitteln.  Erfüllt Ihre Krankenkasse diese Pflicht nicht, steht es Ihnen gesetzlich zu, Hilfe in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Der Paragraph 13 Absatz 3 des SGB V regelt ganz genau: Wenn Sie keinen freien, zeitnahen und wohnortsnahen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten finden können, ist Ihre Krankenkasse dazu verpflichtet, die Kosten in einer Privatpraxis zu übernehmen. 
Laut einem Vergleich des Bundessozialgerichts müssen Kinder und Jugendliche bei einer behandlungsbedürftigen Erkrankung nicht länger als sechs Wochen auf einen Psychotherapieplatz warten (vgl. BSG Az. 6 RKa 15/97).
Aktuelle Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link der Bundespsychotherapeutenkammer:
http://www.bptk.de/uploads/media/20170522_bptk-patienten-info_kostenerstattung.pdf
Weitere ausführlichere Informationen finden auch Sie hier:
http://www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_2.pdf
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und zu mir in die Praxis kommen möchten, müssen Sie unbedingt zunächst bei Ihrer Krankenkasse anrufen und fragen, ob diese auch die Therapie in einer privaten Praxis übernimmt. 
Folgenden Infos sind wichtig für den Anruf bei Ihrer Krankenkasse:
  • Ich bin staatlich approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
  • Ich stehe im Arztregister der KV-Nordrhein und der KV Baden-Württemberg
  • Ich arbeite im staatlich anerkannten Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie
  • Ich habe keine Kassenzulassung (da aktuell keine Kassenzulassungen mehr von den KV-en vergeben werden).
  • Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).