Schweigepflicht:
Alles, was wir innerhalb der Therapie miteinander besprechen, wird von mir absolut vertraulich behandelt und von der Schweigepflicht
geschützt.
Für Jugendliche:
Wenn Du über 14 Jahre alt bist, kannst Du selbst entscheiden, ob wir Deine Eltern mit „ins Boot holen“ oder ob Du Deine Angelegenheiten mit mir alleine besprechen
möchtest. Was immer Du mir erzählst, bleibt vertraulich und unter uns. Es gibt eine einzige Ausnahme: wenn Du mir sagst, dass Du Dir oder jemand anderem etwas antun möchtest, bin
ich verpflichtet von der Schweigepflicht abzusehen und weitere Hilfe hinzuzuholen.
Für Eltern:
Je nach Alter Ihres Kindes und Problematik innerhalb der Familie, entscheiden wir gemeinsam, inwieweit Sie als Eltern in den therapeutischen Prozess mit einbezogen
werden. Generell gilt die Regel: je jünger die Kinder, desto mehr Elternarbeit ist sinnvoll. Selbstverständlich bleiben alle besprochenen Themen sowohl der Kinder als auch der Eltern unter uns
und werden von der Schweigepflicht geschützt. Die einzige Ausnahme bildet die Situation, sollte ihr Kind mir mitteilen, dass es sich oder jemand anderem etwas antun möchte. In diesem Fall
bin ich verpflichtet von der Schweigepflicht abzusehen und externe Hilfe hinzuzuholen.
Jugendliche ab 14 Jahren verfügen in der Regel über die nötige Einsichts- und Urteilsfähigkeit. Im Rahmen des
Patientenschutzgesetzes dürfen sie selbst entscheiden, ob und wie weit Sie als Eltern in die Therapie mit einbezogen werden. Viele Jugendliche möchten ihre Probleme vertraulich mit mir allein
besprechen. Dies entspricht einem altersgemäßen Wunsch und sorgt für die nötige Vertrauensbasis innerhalb der Therapie.
Schule und Lehrer:
Auf Wunsch des Kindes/ des Jugendlichen können die Schule oder einzelne Lehrer vertraulich in die Therapie mit einbezogen
werden. Hierzu entbinden Sie und Ihr Kind mich zunächst von der Schweigepflicht. Vor der Kontaktaufnahme mit der Schule überlegen wir gemeinsam, welche Inhalte mit dem jeweiligen
Lehrer oder der Lehrerin besprochen werden. Oftmals sorgt die Einbeziehung der Lehrer für eine erhebliche Entlastung der Kinder im Schulalltag. Die Lehrer können ein besseres Verständnis
für die individuelle Situation des Kindes/ des Jugendlichen entwickeln, spezifische Unterstützungsmöglichkeiten, Konfliktlösestrategien oder mögliche Hilfestellungen bei der Integration in den
Klassenverband können gemeinsam erarbeitet werden. Letztendlich profitieren alle Beteiligten von einem sich gegenseitig wertschätzenden und offenen Umgang
miteinander.